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Bedingungen für den Anschluss einer Photovoltaikanlage an das Stromnetz in Deutschland.

2023-07-03
Antrag und Anfrage auf Einspeisung von Solarstrom

Antrag und Anfrage auf Einspeisung von Solarstrom

Bei kleineren Solar-Anlagen wird der Strom über den Hausanschluss eingespeist. Bei größeren Anlagen ab 30 kWp muss beim lokalen Energieversorger noch vor der Errichtung der Solaranlage ein Antrag auf Netzanschluss gestellt werden (Antrag auf Einspeisung). Beachten Sie, dass die Überprüfung des Antrags und der benötigten Unterlagen Zeit in Anspruch nehmen wird, maximal jedoch acht Wochen. Generell ist zu empfehlen, diesen Projektschritt möglichst früh in die Planungsphase einzubeziehen, um den avisierten Inbetriebnahmezeitpunkt einzuhalten.

Zeit- und Ablaufplan für die Bearbeitung eines Netzanschlussbegehrens gemäß §8 Absatz 5 EEG
Arbeitsschritt Verantwortlich Dauer
Anfrage zum Netzanschluss Kunde
Antwortschreiben mit Angabe der zur netztechnischen Stellungnahme erforderlichen Unterlagen Energieversorger ca. 5 Werktage
Zusammenstellung und Übermittlung der für die netztechnische Stellungnahme erforderlichen Unterlagen Kunde
Erstellung der netztechnischen Stellungnahme und des Antwortschreibens Energieversorger bis zu 8 Wochen
Zusammenstellung und Übermittlung der für das Anschlussangebot erforderlichen Unterlagen Kunde
Anschlussangebot Energieversorger bis zu 8 Wochen

Im Antrag auf Einspeisung sollte die höchstmögliche installierbare Nennleistung beantragt werden. Der angegebene Wert kann nachträglich nach unten korrigiert werden, falls eine kleinere Nennleistung realisiert wird. Die Zusage für die Einspeisung des Solarstroms bleibt bestehen.

Der Energieversorger führt dann eine Netzverträglichkeitsprüfung durch und prüft, ob der bereits vorhandene Hausanschluss für Ihre Photovoltaikanlage ausreicht. Dies ist bei kleinen und mittleren Anlagen auf einem Einfamilienhaus meist der Fall. Bei größeren Anlagen kann es jedoch erforderlich sein, den Netzanschluss zu ändern. In diesem Fall müssen Sie mit zusätzlichen Netzanschlusskosten rechnen.

Neben einem Antrag können Projektplaner beim örtlichen Energieversorger auch eine allgemeine Anfrage stellen für die Einspeisezusage. Diese Vorgehensweise ist erfahrungsgemäß nicht zu empfehlen, wenn eine konkrete Projektabsicht besteht, da eine Anfrage auf Einspeisung im Gegensatz zu einem Antrag auf Einspeisung keine rechtlich bindende Entscheidung darstellt.

Obwohl in der Regel eine Einspeisezusage erteilt wird, kann es auch vorkommen, dass der Energieversorger die Netzverträglichkeit als nicht gegeben ansieht. Dann ist er allerdings nach § 8 des EEG verpflichtet, seine Netzkapazität vor Ort zu erweitern.

Übersicht der Unterlagen für den Antrag zum Anschluss einer Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz
Antragsunterlagen
Anmeldung zum Netzanschluss - ANA Strom
Antragstellung für Erzeugungsanlagen - Datenblatt Eigenerzeugungsanlage (EEA)
Datenblatt Erzeugungsanlagen
Inbetriebsetzungsprotokoll (Erzeugungsanlage mit dem der Elektroinstallateur die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage dokumentiert - Erklärung zur Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage (EEA))
Messkonzept Einspeiser (gängige Einspeisevarianten und zugehöriger Messaufbau)
Schaltplan / Stromlaufplan der gesamten elektrischen Anlage einschließlich aller eingesetzten Betriebsmittel
Bemaßten Lageplan des Hauses oder der Anlage
Unbedenklichkeitserklärung der Erzeugungseinheit nach VDE 4105
Konformitätserklärung des NA-Schutzes nach VDE 4105
Für Photovoltaik-Anlagen einen Dachbelegungsplan als Skizze
Dateninformationsblätter der Module und Wechselrichter oder der KWK-Anlage
Kopie des aktuellen Installateur-Ausweises des verantwortlichen Installateurs
Solaranlagen unter 30 kWp ohne Funkrundsteuerempfänger benötigen eine Bestätigung der Leistungsbegrenzung auf 70% der installierten Modulleistung

Bei der Bereitstellung notwendiger Dokumente sowie der Antragstellung selbst hilft Ihnen Ihr Elektroinstallateur bzw. Anbieter der Solaranlage. Fragen Sie bereits bei der Angebotsstellung nach den zusätzlichen Kosten für die oben genannten Modalitäten und, ob Ihr Solarteur diese Formalitäten übernimmt.

Auswahl eines geeigneten Netzeinspeisepunktes

Die Eigentumsgrenze zum Versorgungsnetz wird als Übergabestelle oder Übergabepunkt bezeichnet. Bei kleineren Solaranlagen stellt der Hausanschlusskasten den Übergabepunkt dar, mit dem das Haus und auch die Solaranlage an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind. Bei z. B. Freiflächenanlagen ermittelt der Netzbetreiber im Zuge der Netzverträglichkeitsprüfung den günstigsten Einspeisepunkt, zu dem von der Solaranlage dann Solarkabel gelegt werden müssen. Die Kosten für den Anschluss an den nächstgelegenen Einspeisepunkt trägt der Anlagenbetreiber.

Wird allerdings ein Einspeisepunkt zugewiesen, der weiter entfernt ist als der nächstgelegene, ist der Energieversorger verpflichtet, die entstehenden Mehrkosten zu übernehmen. Muss für die Verlegung der Solarkabel bis zum Einspeisepunkt fremdes Grundeigentum überquert werden, muss ein Gestattungsvertrag mit dem Grundstückseigentümer geschlossen werden. Wer mit seiner Anlage Solarstrom auch einspeisen möchte, der sollte derlei Umstände frühzeitig organisieren.

Technische Komponenten zur Einspeisung von Solarstrom

Technische Komponenten zur Einspeisung von Solarstrom

Wechselrichter

Der Wechselrichter ist die wichtigste technische Voraussetzung für die Netzeinspeisung. Da Photovoltaikanlagen Gleichstrom produzieren, muss dieser vor der Einspeisung in das Stromnetz in Wechselstrom umgewandelt werden. Es gibt verschiedene Arten von Wechselrichtern, die je nach Größe und Eigenschaften Ihrer Solaranlage verwendet werden.

  • Strangwechselrichter: speist den Solarstrom über einen oder mehrere Stränge (Strings) in das Netz ein und eignet sich für kleinere Photovoltaikanlagen mit einheitlichen äußeren Bedingungen.
  • Modulwechselrichter: verwendet man, wenn einzelne Module unterschiedlich ausgerichtet sind oder Schatten ausgesetzt sind. Jedes Solarmodul hat einen eigenen Wechselrichter.
  • Multi-Strang-Wechselrichter oder Hybridwechselrichter: werden für bestimmte Anwendungen eingesetzt.
  • Zentralwechselrichter: wird häufig bei großen Solaranlagen verwendet und bietet Vorteile bei der Wartung durch seine modulare Bauweise.

Die Wechselrichter sollten nach IEC 77 normiert sein und über einen Spannungsrückgangsschutz verfügen, um einen Ausfall der Photovoltaikanlage zu verhindern. Bei der Auswahl des Wechselrichters ist der europäische Wirkungsgrad ein wichtiger Faktor, um die Rentabilität Ihrer Solaranlage zu gewährleisten.

Einspeisezähler

Für die korrekte Abrechnung des in das Stromnetz eingespeisten Solarstroms wird ein Einspeisezähler benötigt, auch Erzeugungszähler genannt. Dieser misst die Menge des eingespeisten Solarstroms, anhand derer der Netzbetreiber die EEG-Vergütung auszahlt.

Den Einspeisezähler erhalten Sie kostenpflichtig vom Netzbetreiber oder können alternativ einen eigenen Zähler beim Fachhändler erwerben. Achten Sie darauf, dass der Zähler über eine Rücklaufsperre verfügt, um sicherzustellen, dass er beim Bezug von Strom stehen bleibt. Der Einspeisezähler kann einfach in einem Zählerkasten installiert werden.

Die erfassten Daten zur Stromerzeugung und Einspeisung von Solarstrom dienen auch zur Überprüfung Ihrer Anlage. Bei unerwartet geringerer Einspeisung sollten Sie Ihre Photovoltaikanlage von einem Experten überprüfen lassen, um mögliche Schäden an den technischen Komponenten oder Modulen festzustellen.

Einspeisemanagement

Einspeisemanagement

Auch ein Energiemanager ist derzeit für fast alle Solaranlagen verpflichtend. Bei größeren Solaranlagen muss der Netzbetreiber jederzeit in der Lage sein, die Netzeinspeisung bei Überlastung Ihrer Photovoltaikanlage ferngesteuert zu reduzieren. Größere Anlagen benötigen daher ein Energiemanagement, das zusätzlich zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeisung auch die aktuelle Einspeisung an den Netzbetreiber senden kann.

Betreiber von Anlagen bis 25 kWp konnten zwischen der ständigen 70% Abregelung am Wechselrichter oder der Installation von Rundsteuerempfänger zur Fernsteuerbarkeit von PV-Anlagen wählen. Neue Solaranlagen bis zu einer Größe von 25 kWp, die seit der Novelle des EEG 2023 installiert werden, sind von der Pflicht zur Drosselung ihrer effektiven Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent befreit.

Hintergrund für diese Regelung ist der Wunsch nach einer besseren Netzsteuerung. Wenn zur Mittagszeit viele Solaranlagen auf Hochtouren laufen, aber in den Haushalten wenig Strom verbraucht wird, dann muss der Netzbetreiber das Einspeisen von Solarstrom herunterfahren können, um eine Überspannung im Netz und einen möglichen Blackout zu verhindern. Doch Sie müssen nicht besorgt sein, dass der Netzbetreiber Ihre Anlage abschaltet und Sie deshalb auf die Einspeisevergütung verzichten müssen. Für jede nicht eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom aufgrund von Netzüberlastung werden Sie vom Netzbetreiber entsprechend des EEG entschädigt.

Stromspeicher

Stromspeicher

Eine weitere Möglichkeit, Überlastungen des Stromnetzes zu vermeiden und die Solarstrom-Einspeisung zu variieren, stellen PV-Speicher dar. Neben der Optimierung des Eigenverbrauchs können sie auch eingesetzt werden, um Einspeisespitzen um die Mittagszeit zu vermeiden. Durch ein intelligentes und vorausschauendes Ladeverhalten werden Stromspeicher nicht schon in den Morgenstunden mit überschüssigem Solarstrom komplett geladen, sondern können gezielt Kapazität für die Mittagsspitzen freihalten. Basis dafür ist ein automatischer Abgleich von Wetter- und Verbrauchsdaten.

Durch die so verringerte Einspeiseleistung zu Spitzenzeiten sinkt der Bedarf für den sonst notwendigen Netzausbau, insbesondere auf der Niederspannungsebene. Daher werden nur noch netzdienliche Stromspeicher gefördert, die die Spitzen der PV-Einspeisung glätten können.

Hinweis: Dieser Text dient nur zu Informationszwecken und sollte nicht als rechtliche Beratung betrachtet werden. Für genaue Informationen und spezifische Anforderungen im Zusammenhang mit Stromspeichern und Solaranlagen sollten Sie sich an einen Fachexperten oder Rechtsberater wenden.

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