2. Wann kann der Verteilernetzbetreiber den Netzzutritt verweigern?
3. Bei Systemen mit Engpassleistung Welche Kosten für den Netzanschluss zu entrichten sind?
Gemäß der Anwendungsregel VDE-AR-N 4105:2018-11 wird in Deutschland für alle Erzeugungsanlagen von 30 kW bis 135 kW ein Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) gefordert. Diese Schutzvorrichtung spielt eine wichtige Rolle bei der sicheren Integration von Solaranlagen in das Stromnetz und gewährleistet die Einhaltung der vorgegebenen Spannungs- und Frequenztoleranzen sowie die Vermeidung von Inselnetzen.
Der NA-Schutz nach VDE-AR-N 4105 überwacht kontinuierlich die Spannung und Frequenz des Versorgungsnetzes, um sicherzustellen, dass sie innerhalb der vorgegebenen Toleranzen liegen. Im Falle von Abweichungen trennt der NA-Schutz die Stromerzeugungseinrichtung innerhalb von 0,2 Sekunden fehlersicher vom Netz. Fehlersicherheit bedeutet in diesem Fall, dass zwei unabhängig gesteuerte Schaltelemente in Reihe geschaltet sind, so dass bei Ausfall eines Schalters die Funktion erhalten bleibt.